Veränderte Arbeitsbedingungen

In den Betrieben hat sich die Belastung durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in den zurückliegenden Jahren verändert.

Ab 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Die BGN will damit den sich ändernden Arbeitsbedingungen gerecht werden. So kann zum Beispiel für Beschäftigte, die ausschließlich Aufgaben der internen Verwaltung ausführen, mobiles Arbeiten künftig der Büro-Gefahrklasse zugeordnet werden. Zudem werden Gewerbegruppen, die eine ähnliche Belastung haben, in einer gemeinsamen Gefahrtarifstelle zusammengefasst.
Für viele Branchen bringt der neue Tarif zudem Veränderungen mit sich, weil sich in den Betrieben auch die Belastung durch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten in den zurückliegenden Jahren verändert hat. Bescheide zur Veranlagung gehen ab Mitte Oktober 2024 an die Betriebe.
www.bgn.de

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