Möchten Arbeitgeber Fachkräfte aus Drittstaaten anstellen, können sie seit Juli 2024 die Arbeitsmarktzulassung bei der Bundesagentur für Arbeit BA bereits beantragen, wenn sich die künftige Arbeitskraft noch in ihrer Heimat aufhält. Die BA prüft den Antrag und entscheidet. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilt sie eine sogenannte Vorabzustimmung und hinterlegt diese digital. Ausländerbehörden, Visastellen und Ausländerzentralregister können darauf zurückgreifen. Arbeitgeber können die Vorabzustimmung künftig digital an ihre künftigen Arbeitnehmer senden, damit diese ihr Visum beantragen. Auch die Visumsstelle kann auf die hinterlegten Daten der BA zugreifen. Ausländische Arbeitskräfte können so schneller nach Deutschland einreisen – ein wichtiger Beitrag für die Fachkräftesicherung hierzulande.
www.bundesregierung.de