Das Sachgebiet Schausteller und Zirkusbetriebe einschl. Zelthallen der Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV) informiert: Bereits wenige Zentimeter Nassschnee können so schwer sein, dass diese die Zeltstruktur schädigen und das Zelt im schlimmsten Fall zum Einsturz bringen. Daher ist es im Winter zwingend erforderlich, bei allen aufgebauten Zelten Zeltheizungen einsatzbereit vorzuhalten und das Zelt rechtzeitig zu beheizen. Die Zeltplane muss schon vor dem Einsetzen des Schneefalls soweit aufgewärmt sein, dass der Schnee sofort schmilzt und als Wasser abfließt. Ein nachträgliches Heizen von bereits beschneiten Zeltdächern ist nicht ausreichend und erhöht die Einsturzgefahr. Informieren Sie auch
Ihre Mieter bzw. die Betreiber Ihrer Zelte und verpflichten Sie diese, die Zelte bei Bedarf durchgehend zu heizen!
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