2025 treten neue gesetzliche Neuerungen in Kraft, die auch für Unternehmen der Zeltbranche relevant sind. Dazu gehören:
1. Erhöhung des Mindestlohns: Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Die Gehälter sind entsprechend anzupassen.
2. Anhebung der Minijob-Grenze: Die Einkommensgrenze für Minijobs beträgt künftig 538 Euro pro Monat. Auch hier sollten Arbeitsverträge rechtzeitig überprüft werden.
3. Digitalisierung von Aushangpflichten: Vorgeschriebene betriebliche Informationen, wie die nach dem Arbeitszeitgesetz, können ab 2025 digital über interne Kommunikationssysteme bereitgestellt werden. Dies soll den Aufwand für die Umsetzung gesetzlicher Vorschriften maßgeblich reduzieren.4. Lockerung von Formvorschriften: Arbeitsbedingungen, Elternzeitansprüche oder Arbeitszeugnisse lassen sich ab 2025 in Textform – also beispielsweise auch als E-Mail regeln.