Kündigungsgrund: Beleidigungen im Chatverlauf

Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden: Wer seinen Arbeitgeber bzw. seine Arbeitgeberin beleidigt, und sei es in privaten Chatgruppen wie auf WhatsApp, Signal & Co., geht ein Risiko ein. Vor allem dann, wenn es sich um beleidigende, rassistische, sexistische und zu Gewalt aufstachelnde Äußerungen handelt, die den Arbeitgeber persönlich betreffen. Gleiches gilt für die Riege der Stellvertreter. Sie rechtfertigen eine außerordentliche und fristlose Kündigung, so das Bundesarbeitsgericht.

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