Kiffen am Arbeitsplatz bleibt verboten

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Seit April dürfen Erwachsene in bestimmten Mengen Cannabis besitzen. Beim Arbeiten bleibt Kiffen aber weiterhin verboten. Zwar enthält das neue Gesetz kein explizites Verbot, das Konsum am Arbeitsplatz untersagt. Aber ein Mitarbeiter schuldet seinem Arbeitgeber die „ungetrübte Arbeitsleistung“, die durch Cannabis beeinträchtigt werden kann. Als Arbeitgeber darf man dann abmahnen – bis zur Kündigung im Wiederholungsfall. Arbeitgeber sollten jetzt am besten klare Regeln festlegen, auch um Gefährdungen von anderen – gerade beim Zeltaufbau – festzulegen.

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