»Jeder Unfall ist einer zu viel«

Die Berufsgenossenschaft Bau im Interview mit ZeltNews

Frank Christ ist Referent im Referat Hochbau bei der Berufsgenossen­schaft der Bauwirtschaft (BG BAU). ZeltNews sprach mit ihm über die Funktionen der Berufsgenossenschaft, warum Zeltverleiher z.T. unterschiedlichen Genossenschaften zugeordnet sind und warum Gefährdungsbeurteilungen im Hinblick auf den Fachkräftemangel so wichtig sind.

Warum muss man als Zeltverleiher Mitglied einer BG sein?

Das Deutsche Sozialversicherungssystem besteht aus fünf Säulen: Der Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Rentenversicherung, der Pflegeversicherung und der Unfallversicherung. Wie die anderen vier ist auch die Unfallversicherung eine Pflichtversicherung. Das Sozialgesetzbuch, insbesondere das siebte Buch, bildet dafür die rechtliche Grundlage. Wer ein Unternehmen führt, muss dieses beim zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger anmelden. Durch die Mitgliedschaft ist gewährleistet, dass alle Menschen gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten versichert sind, die entweder beim Unternehmen beschäftigt sind oder bei dem Unternehmen eine Ausbildung machen.

Welche Funktionen erfüllt die BG genau?

Im Kern ist es simpel: Unternehmer:innen zahlen Beiträge an die Berufsgenossenschaften. Dafür übernehmen die Berufsgenossenschaften für sie die Haftung bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten der Beschäftigten. Doch was bedeutet Haftung? Angenommen, ein Beschäftigter stürzt bei Montagearbeiten und bricht sich dabei das Schienbein. Alle möglichen Folgekosten – etwa für Krankenhaus, Reha, Wiedereingliederung, Renten, Pflege und vieles mehr – übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft. Dabei sind die Leistungen um einiges umfangreicher als bei den Krankenkassen. »Mit allen geeigneten Mitteln« – so steht es im Gesetz – wird der Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert.

Aber die eigentliche Aufgabe der BGen ist die Unfallverhütung. Im Fachjargon Prävention genannt. Als Partnerin der Bauwirtschaft unterstützen wir die Unternehmen bei allen Fragen rund um die Arbeitssicherheit. Dabei tauschen wir uns eng mit den Verbänden und Innungen, aber auch direkt mit den Unternehmen aus und suchen praxistaugliche Lösungen. Wie können Absturzunfälle vermieden werden? Wie sorge ich dafür, dass das Zelt nicht ungesichert wegfliegt? Jeder Unfall ist einer zu viel. Und die besten Unfälle sind die, die durch gute Kommunikation und den richtigen Maßnahmen vermieden worden sind.

Warum sind Zeltverleiher unterschiedlichen BGen zugeordnet?

Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Generell sind die Zuständigkeiten der gewerblichen Berufsgenossenschaften nach Branchen gegliedert, die nicht immer zu 100 Prozent voneinander abzutrennen sind. Zum Beispiel gibt es bei Mischunternehmen Überschneidungen der Zuständigkeitsbereiche. In diesen Fällen ist das Kerngeschäft Ihres Unternehmens, also die Hauptbranche, für die Zuordnung ausschlaggebend. Die Anmeldung des Unternehmens er-folgt an die Berufsgenossenschaft, die Ihrer Hauptbranche und somit dem Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit entspricht. Bei bestehenden Unternehmern wird nicht die jetzige Tätigkeit betrachtet, sondern die Tätigkeit zum Zeitpunkt der Anmeldung. So sind einige Zeltverleiher aus Zimmerer- oder Transportbetrieben heraus entstanden und wurden somit der BG BAU beziehungsweise der BG Verkehr zugeordnet. Bei Fragen zur Zuständigkeit hilft Ihnen auch der Dachverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) weiter.

Gibt es eine:n zentrale:n Ansprechpartner:in bei der BG, an den oder die sich Zeltverleiher wenden können?

Einen zentralen Ansprechpartner gibt es nicht, da die Prävention der BG BAU regional aufgestellt ist. Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Aufsichtsperson für den Firmensitz oder der Ort des Zeltaufbaus kann der Homepage der BG BAU entnommen werden. Bei generellen Fragen zu hochgelegenen Arbeitsplätzen und Absturzsicherung kann man sich auch an das Referat Hochbau wenden. Ansonsten gibt es noch das Sachgebiet Schausteller und Zirkusbetriebe einschließlich Zelthallen im Fachbereich Nahrungsmittel der DGUV, die sich auch mit Richten von Zelten speziell bei den Schaustellern und Zirkusbetreiben beschäftigt.

Stichwort Richtmeisterkurse: Was hat man von der Teilnahme? Warum werden sie ausschließlich in Süddeutschland angeboten?

Fakt ist, dass der Aufbau, Abbau und die Verladearbeiten von Zelten nur von Personen geleitet und beaufsichtigt werden darf, die mindestens 18 Jahre alt sind und die die dafür erforderliche Sachkunde haben. Bei Zelten mit einer Firsthöhe über fünf Metern und einer Breite über zehn Metern muss die Person gemäß DGUV Vorschrift 42 »Zelte und Tragluftbauten« eine erfolgreiche Ausbildung gemäß DGUV Grundsatz 310-001 »Grundsätze für den Erwerb des Ausbildungsnachweises für Aufsichtsführende im Zeltbau« nachweisen können.

Mit diesem Nachweis ist der Unternehmer seiner Auswahlverpflichtung von verantwortlichen Personen nachgekommen. Für den Aufsichtsführenden ist es der Nachweis, dass er über die entsprechenden Sachkundigen inklusive der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und den Regeln der Technik im Umgang mit Zeltbau verfügt.

Die Kurse werden bedingt durch die Schulungsstätte der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten den großen Zeltbauten zum Beispiel auf dem Oktoberfest in München oder Cannstatter Wasen regional nur in Süddeutschland angeboten. In der Vergangenheit wurden diese Kurse auch von der BG BAU mit durchgeführt, werden aber auf Grund der geringen Nachfrage nicht mehr angeboten.

Stichwort Psychische Gefährdungsanalyse: Inwie­weit unterstützen Sie hier die Branche der Zelt­verleiher? Was raten Sie Zeltverleihern, um ihrer Pflicht nachzukommen?

Unternehmen sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Damit sollen frühzeitig Gefährdungen erkannt werden, die für die Beschäftigten mit der Arbeit zusammenhängen. Seit 2014 ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, kurz PGB, ein eigenständiger Teilbereich der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt, es muss auch geschaut werden, wo psychische Belastungen entstehen können. Stress zum Beispiel bei Just-in-Time-Produktionen. Unterstützung bei der Erstellung der PGB erhalten die Unternehmen von unseren Fachexpert:innen der Prävention oder von den Kolleginnen und Kollegen des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU, kurz AMD. Auf unserer Website finden Unternehmen zusätzlich weitere Informationen wie zum Beispiel eine Anleitung oder auch einen Erklärfilm. Ich rate den Zeltverleihern, die psychische Gefährdungsbeurteilung gründlich durchzuführen. Mit den Beschäftigten sollten im Anschluss in einem Workshop die Ergebnisse besprochen und gemeinsam nach Lösungen gesucht werden. Nicht nur die körperliche, son­dern auch die psychische Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen ist gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel ein wertvolles Gut.

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